Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich: Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen, im übrigen die
gesetzlichen Regelungen. Abweichende Verkaufsbedingungen sind für uns auch dann
unverbindlich, wenn wir nicht ausdrücklich schriftlich widersprechen und/oder in
Kenntnis anderer Bedingungen des Lieferanten dessen Leistung vorbehaltlos annehmen.
Bestellungen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen  Einwilligung an Dritte
weitergegeben werden. 
 2. Angebot: Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen (auch Email-Bestellungen)
unter Angabe unserer Bestellnummer unverzüglich, spätestens 2 Wochen   nach 
Eingang der Bestellung schriftlich oder per Email anzunehmen. Nimmt der Lieferant
nicht  unverzüglich an, sind wir nicht mehr an unsere Bestellung gebunden. 
 
Wir können unwesentliche Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und
Ausführung verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige Auswirkungen,
insbesondere hinsichtlich Mehrkosten und Liefertermin , uns unverzüglich schriftlich
oder per Email bekannt zu geben.
 3. Verwendung von Fertigungsmitteln und vertraulichen Angaben:  Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle, Formen, Muster, Fotografien, Lehren, die wir dem Lieferanten zur
Verfügung stellen, bleiben unser Eigentum und sind unverlangt an uns zurückzugeben,
sobald sie zur Ausführung der Lieferung nicht mehr  benötigt werden; Sie dürfen
unbefugten Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Die
Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
 
Dies gilt auch für unsere Material-, Bearbeitungs- bzw. Anfertigungsvorschriften. 
 
4. Geheimhaltung:  Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen
kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung
bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten und
Subunternehmer  sind entsprechend zu verpflichten. 
 
Die Vertragspartner dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung mit ihrer
Geschäftsbeziehung werben. 
 
Verletzt der Lieferant eine dieser Verpflichtungen, ist er zum Schadensersatz
verpflichtet; wir sind darüber hinaus berechtigt, von allen geschlossenen Lieferverträgen
zurückzutreten.
 
5. Preise: Die  Preise sind Festpreise und gelten frei unser Werk bzw. der jeweils genannten
Versandanschrift inkl. aller Nebenkosten, wie Zölle, Verpackung und Versicherung.
Etwa davon abweichende Bedingungen werden auf der Vorderseite unserer Bestellung
festgelegt.
 
Enthält unsere Bestellung keinen Preis, so ist sie unverbindlich, bis über die Höhe des
Preises Einigkeit erzielt wird. 
 
Die Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
 6. Rechnungen sind mit Angabe unserer Bestellbezeichnung und -nummer sofort bei
Lieferung einzusenden. Die Rechnung muß den Anforderungen des § 14
Umsatzsteuergesetz genügen und insbesondere den Tag der Lieferung oder Leistung
enthalten. 
 7. Zahlungen leisten wir innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto, innerhalb
von 30 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug.
Die Skontofrist berechnet sich ab Lieferung und Rechnungseingang einerseits und
Aufgabe der Überweisung andererseits. Etwa andere Zahlungsbedingungen werden auf
der Vorderseite unserer Bestellung ausdrücklich festgelegt. Nachnahmen werden
grundsätzlich nicht angenommen. 
 
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht: Wir sind zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften berechtigt.
   9. Gefahrtragung: Entgegen § 447 BGB trägt der Lieferant die Versendungsgefahr. Die
Gefahr geht frühestens bei Übergabe an uns am Bestimmungsort auf uns über. 
 10. Liefertermine und Fristen: Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, auch
wenn sie nicht als „fix“ bezeichnet werden. Maßgebend für fristgemäße Lieferung ist
der Eingang der Ware bei uns. Gerät der Lieferant in Verzug, was in der Regel ohne
Mahnung möglich ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist er zum Schadenersatz verpflichtet
(§§ 280 ff BGB).
 11. Datenschutz:  Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im
Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Lieferanten, gleichgültig woher
diese Daten stammen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern
und zu verarbeiten. 
 12. Mängelanzeige:  Wir sind berechtigt und verpflichtet, die Ware innerhalb
angemessener Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu überprüfen; die
Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb von  zehn Werktagen, gerechnet ab
Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung erhoben wird. Die Frist
verlängert sich bei Mängeln, die nicht ohne Untersuchung erkennbar sind, um die für
die Untersuchung erforderliche Zeitdauer. Für die Fristwahrung maßgeblich ist der
Zugang der Mängelrüge beim Lieferanten. Im Beanstandungsfall sind wir berechtigt,
den Lieferanten mit den Kosten der Prüfung sowie der Ersatzlieferung zu belasten.
13. Sachmängel:  Der Lieferant  garantiert, dass die gelieferten Waren den vereinbarten
Spezifikationen der Bestellung entsprechend aus dem vereinbarten Material bestehen,
frei von Material-, Fertigungs- oder Konstruktionsfehlern nach dem Stand der Technik
zum Zeitpunkt der Bestellung sind sowie frei von Fehlern sind, die die Tauglichkeit
für den gewöhnlichen oder vertraglich vereinbarten Gebrauch aufheben oder mindern.
 
Bei Sachmängeln stehen uns die gesetzlichen Rechte gemäß §§ 434 ff BGB zu. Falls
DIN-Vorschriften für den Vertragsgegenstand vorhanden sind oder vereinbart wurden,
haftet der Lieferant dafür, daß die DIN-Vorschriften eingehalten sind. Letzteres gilt
auch für technische Spezifikationen sowie für die vom Lieferanten spezifizierten
Leistungsdaten und im Werkprüfzeugnis enthaltene Angaben bzw. Werte, und zwar
für das ganze Los, auf das sich das Werkprüfzeugnis bezieht. 
 
Unsere Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in drei Jahren ab vollständiger
Ablieferung des Vertragsgegenstandes.
 
Wählen wir bei Mängeln Nacherfüllung in Form von Beseitigung des Mangels, kann
diese in dringenden Fällen auf Kosten des Lieferanten durch uns oder durch von uns
beauftragte Dritte erfolgen.
 14. Inanspruchnahme durch Dritte:  Der Lieferant stellt uns von allen Ansprüchen
Dritter frei, die auf einem Sachmangel oder einer anderen Vertragsverletzung des
Lieferanten beruhen. 
 
Die Verjährung unserer Ansprüche tritt frühestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt
ein, in dem wir die Ansprüche unseres Kunden erfüllt haben. 
 15. Haftung: Der Lieferant stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, wenn wir aufgrund von
Fehlern, für die der Lieferant verantwortlich ist,  auf Produkthaftung in Anspruch
genommen werden. Im Rahmen der Produkthaftung ist der Lieferant auch verpflichtet,
uns alle durch eine etwaige Rückrufaktion entstehenden Aufwendungen zu erstatten.
Über notwendige Rückrufaktionen werden wir den Lieferanten unverzüglich
informieren. 
 
Der Lieferant verpflichtet sich, eine angemessene Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung (einschließlich erweiterter Produkt- und
Rückrufdeckung) abzuschließen und zu unterhalten und uns auf Verlangen
nachzuweisen.
 
Etwaige weitere Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt. 
 16. Allgemeine Bestimmungen:  Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der
getroffenen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. 
 
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts
anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Anwendung der einheitlichen
Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen. 
 
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist  Karlsruhe. 
           
           12/2009